Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zelt-Gaudi Saerbeck veranstaltet durch SOD Event-Management (nachfolgend „Veranstalter“):
1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.Bei Ticketbestellungen per Internet wird der Vertrag durch den Kunden verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden bereits durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons geschlossen. Seitens des Veranstalters kommt der Kaufvertrag erst durch Zusendung der Tickets per Email oder Post zustande. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare der von ihm gewählten Tickets verfügbar, so teilt der Veranstalter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
2. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.Eintrittskarten werden jedoch dann von dem Veranstalter zurückgenommen und die Eintrittsgelder einschließlich aller Gebühren und Auftragspauschalen zurückerstattet, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird. Beim Erwerb der Eintrittskarten über das Internet-Angebot des Veranstalters sind die gekauften Karten im Falle einer Rücknahme per Post an folgende Adresse zurückzuschicken: SOD Event-Management: Bevergerner Damm 14, 48396 Saerbeck.
3. Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung oder per PayPal vornehmen. Die Zahlung auf Rechnung ist nur nach Absprache mit dem Anbieter möglich.
4. Übersendet der Veranstalter dem Käufer auf seinen Wunsch Eintrittskarten per Post, so trägt dieser das Versandrisiko. Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist inklusive aller Gebühren unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
5. Verliert der Karteninhaber Eintrittskarten oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist der Veranstalter nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Gelieferte Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Veranstalters und können bei ausbleibender Bezahlung vom Ticketbesteller zurückgefordert werden.Der Eintrittskartenkäufer hat die ihm gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungsmäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung (insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw. Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen zehn Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten vor der Veranstaltung beim Veranstalter schriftlich (Brief oder E-Mail) geltend zu machen, um dem Veranstalter die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Der Veranstalter ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die in den letzten zehn Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, hat die Beanstandung per E-Mail oder Telefon binnen von zwei Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten zu erfolgen, wobei sie den Veranstalter aber spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Büroarbeitstages vor der betroffenen Veranstaltung zugegangen sein muss, um dem Veranstalter die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.Einwendungen wegen nicht eingegangener Eintrittskarten sind dem Veranstalter spätestens zehn Kalendertage nach der Bestellung vor der Veranstaltung schriftlich (Brief oder E-Mail) mitzuteilen, um dem Veranstalter die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. Der Veranstalter kann verspätete Einwendungen ablehnen. Bei kurzfristigeren Bestellungen, die in den letzten zehn Tagen vor der jeweiligen Veranstaltung erfolgen, hat die Beanstandung unverzüglich nach Feststellung des Ausbleibens der Tickets, mit deren Lieferung spätestens drei Werktage nach der Buchung zu rechnen ist, per E-Mail oder Telefon zu erfolgen, wobei sie dem Veranstalter aber spätestens bis 12.00 Uhr des letzten Büroarbeitstages vor der betroffenen Veranstaltung zugegangen sein muss, um dem Veranstalter die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Eintrittskarten bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.Tickets, die vom Kunden selbst ausgedruckt werden, werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig. Mehrfachausdrucke eines Tickets oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen Ticketverwendung sind untersagt. Der spezifische Barcode auf dem Ticket wird mit dem erstmaligen Einscannen des Tickets beim Veranstaltungsbesuch entwertet. Bei Tickets ohne Barcode geschieht dies manuell.
6. Der Veranstalter haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld von dem Veranstalter Folgendes: Der Veranstalter haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nicht. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt der Veranstalter keine Haftung für die Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.
7. Der Weiterverkauf von bei dem Veranstalter erworbenen Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.
8. Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen erhoben, bearbeitet und genutzt.
9. Der Veranstalter behält sich Programm- und Besetzungsänderungen vor, die für den Ticketerwerber unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters zumutbar sind. So lassen sich insbesondere bei künstlerischen Darbietungen solche Änderungen, die durch Erkrankungen oder Indispositionen verursacht sind, nicht immer vermeiden. Sie sind hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleiben.
10. Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw. andere Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen.
11. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.
12. Wiedereintritt auf der Veranstaltungsgelände ist nur mit Veranstaltungsbänden und Stempel gestattet. Sollte eins der Beiden fehlen wird der vom Veranstalter untersagt.
13. Bei Zuwiderhandlung gegen die Geschäftsbedingungen des Veranstalters behält sich der Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.